Dienstleistungen
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Inhalt:
- Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften in Ihrer Vergangenheit wie
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Sinn:
- Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit für:
- ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, beispielsweise als Gastwirt oder Gastwirtin, Makler oder Maklerin, oder
- ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, beispielsweise einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern oder ein Reisebüro
Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. In einem Auszug aus dem Gewerberregister finden Sie Angaben zum:
- Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
- Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit.

- Claudia Leiber
Tel.: 07564 302-115
Fax: 07564 302-3115 - Patrizia Tapper
Tel.: 07564 91091
Fax: 07564 3023415 - Petra (Ortschaftsverwaltung Seibranz) Rauh
Tel.: 07564 91086
Fax: 07564 3023413 - Petra (Ortschaftsverwaltung Gospoldshofen) Rauh
Tel.: 07564 91073
Fax: 07564 3023407 - Gabriele (Ortschaftsverwaltung Eintürnen) Morgen
Tel.: 07527 95011
Fax: 07564 3023405 - Gabriele (Ortschaftsverwaltung Arnach) Morgen
Tel.: 07564 91048
Fax: 07564 3023401 - Doris (Ortschaftsverwaltung Ziegelbach) Grimm
Tel.: 07564 302250
Fax: 07564 3023250 - Doris (Ortschaftsverwaltung Eintürnen) Grimm
Tel.: 07527 95011
Fax: 07564 3023405 - Susanne Riss
Tel.: 07564 302252
Fax: 07564 3023252 - Paula Birk
Tel.: 07568 263
Fax: 07564 3023411 - Christoph Räth
Tel.: 07564 302-114
Fax: 07564 302-3114 - Patricia Leiprecht
Tel.: 07564 91083
Fax: 07564 3023409

- Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Register, Rollen und Verzeichnisse
- Register und Rollen
- Qualifikationsnachweis
- Hinweise für inländische Gewerbetreibende
- Ihre Dienstleistung: Gaststätte eröffnen

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
- Für den Online-Antrag brauchen Sie:
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie ihn angefordert haben.
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
- Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Behörde.
- Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- formloser schriftlicher Antrag
- Senden Sie den Antrag an die zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
- Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
- Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist nur Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.

- wenn Sie Ihren Antrag mündlich oder schriftlich stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat oder haben wird
- wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen: das Bundesamt für Justiz

Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben.

für natürliche Personen:
- bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass,
- bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses,
- bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
für juristische Personen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
- Auszug aus dem Handelsregister,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.

EUR 13,00

- § 150 Gewerbeordnung (GewO) (Auskunft auf Antrag des Betroffenen)
- § 150a Gewerbeordnung GewO) (Auskunft an Behörden)
- § 78 Aufenthaltsgesetz (Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium)
- § 150e Gewerbeordnung (GewO) (Elektronische Antragstellung)
- § 18 Personalausweisgesetz (Elektronischer Identitätsnachweis)

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesjustizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.11.2018 freigegeben.