Dienstleistungen
Häusliche Grünabfälle entsorgen
Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- über ein Holsystem:
- Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
- Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
- Gras- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt,
- Stauden,
- Abraum von Beeten,
- Blumen,
- Balkonpflanzen,
- Gestecke,
- Abdeckreisig,
- Laub,
- Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

keine

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.01.2021 freigegeben.