Dienstleistungen
Erschließungsverträge
Der Erschließungsvertrag ist eine gesonderte Form des städtebaulichen Vertrags. Gemäß § 11 BauGB kann die Gemeinde die Erschließung von Baugebieten durch Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen.

Fachbereich Steuern und Liegenschaften

§ 11 Baugesetzbuch (BauGB)

06.05.2019, Martin Tapper