Dienstleistungen
Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Das ist die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Nur am Ort der Hauptwohnung können Sie wählen gehen.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

- Claudia Leiber
Tel.: 07564 302-115
Fax: 07564 302-3115 - Gabriele (Ortschaftsverwaltung Arnach) Morgen
Tel.: 07564 91048
Fax: 07564 3023401 - Patrizia Tapper
Tel.: 07564 91091
Fax: 07564 3023415 - Patricia Leiprecht
Tel.: 07564 91083
Fax: 07564 3023409 - Petra (Ortschaftsverwaltung Seibranz) Rauh
Tel.: 07564 91086
Fax: 07564 3023413 - Petra (Ortschaftsverwaltung Gospoldshofen) Rauh
Tel.: 07564 91073
Fax: 07564 3023407 - Doris (Ortschaftsverwaltung Ziegelbach) Grimm
Tel.: 07564 302250
Fax: 07564 3023250 - Doris (Ortschaftsverwaltung Eintürnen) Grimm
Tel.: 07527 95011
Fax: 07564 3023405 - Susanne Riss
Tel.: 07564 302252
Fax: 07564 3023252 - Paula Birk
Tel.: 07568 263
Fax: 07564 3023411 - Christoph Räth
Tel.: 07564 302-114
Fax: 07564 302-3114 - Gabriele (Ortschaftsverwaltung Eintürnen) Morgen
Tel.: 07527 95011
Fax: 07564 3023405

Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.
Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

die Meldebehörde
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Personalausweis oder Reisepass

- § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (Bestimmung der Hauptwohnung)

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.11.2015 freigegeben.