Dienstleistungen
Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

- Claudia Leiber
Tel.: 07564 302-115
Fax: 07564 302-3115 - Gabriele (Ortschaftsverwaltung Arnach) Morgen
Tel.: 07564 91048
Fax: 07564 3023401 - Patrizia Tapper
Tel.: 07564 91091
Fax: 07564 3023415 - Patricia Leiprecht
Tel.: 07564 91083
Fax: 07564 3023409 - Petra (Ortschaftsverwaltung Seibranz) Rauh
Tel.: 07564 91086
Fax: 07564 3023413 - Petra (Ortschaftsverwaltung Gospoldshofen) Rauh
Tel.: 07564 91073
Fax: 07564 3023407 - Doris (Ortschaftsverwaltung Ziegelbach) Grimm
Tel.: 07564 302250
Fax: 07564 3023250 - Doris (Ortschaftsverwaltung Eintürnen) Grimm
Tel.: 07527 95011
Fax: 07564 3023405 - Susanne Riss
Tel.: 07564 302252
Fax: 07564 3023252 - Paula Birk
Tel.: 07568 263
Fax: 07564 3023411 - Christoph Räth
Tel.: 07564 302-114
Fax: 07564 302-3114 - Gabriele (Ortschaftsverwaltung Eintürnen) Morgen
Tel.: 07527 95011
Fax: 07564 3023405

Sie müssen persönlich oder schriftlich der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

keine


Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.11.2015 freigegeben.