Dienstleistungen
Dezentrale Abwasserbeseitigung (Grubenleerung/Kleinkläranlagen)
Die Eigentümern von Grundstücken, auf denen Kleinkläranlagen oder geschlossene Gruben vorhanden sind, sind berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die Einrichtung für die Abwasserbeseitigung anzuschließen und den Inhalt der Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde zu überlassen.

Fachbereich Steuern/Infrastruktur


15.05.2015 Tapper