Lärmaktionsplanung
Die Stadt Bad Wurzach ist verpflichtet nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Gemeinderat hat am 24.04.2017 dazu den Lärmaktionsplan in der Fassung vom 03.03.2017 beschlossen.
Ziel des Verfahrens war es, im Bereich von Straßenabschnitten mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.200 Kraftfahrzeugen / 24 h, die Lärmpegel zu erfassen und bei Überschreitung der vom Gemeinderat beschlossenen Auslösewerte Maßnahmen zur Lärmminderung vorzusehen. Näheres können Sie angefügten Unterlagen entnehmen
- Lärmaktionsplan in der Fassung vom 03.03.2017
- Differenzkarte Geschwindigkeitsreduzierung Brugg
Trenner
- Differenzkarte Lärmschutzwand Bereich Ravensburger Straße
- Gebäudelärmkarte Lden
- Gebäudelärmkarte Lnight
- Gebäudelärmkarte mit Wand an der B 465 in den Geschossen für Lnight
- Modelabschätzung verkehrsverlagernder Maßnahmen im Rahmen IKAG
- Rasterlärmkarte Lden
- Rasterlärmkarte Lnight
- 1. Fortschreibug / Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 24.04.2017
Sollten Sie Rückfragen zum Bericht oder zum Verfahren allgemein haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Haufler (Tel.: 07564 / 302-129; andreas.haufler@). bad-wurzach.de