Kann der bewilligte Zuschuss auch für andere Zwecke vor Ort eingesetzt werden?
Am 24.04.2024 hat der Finanzausschuss des Landes Baden-Württemberg einen entsprechenden Förderantrag bewilligt und fördert das Projekt mit 2.475.815 Euro aus dem Tourismusförderprogramm.
Dieser Zuschuss des Landes kann vor Ort nicht anderweitig verwendet werden. Dieser ist nur für den bisher geplanten Turm am Standort Haidgauer Torfwerk gewährt und muss im Falle einer „Nichtrealisierung des Projekts“ an das Land Baden-Württemberg zurückgegeben werden.