Wird durch den Turmbau "geschützte Natur" geschädigt?
Die Baustellenandienung erfolgt über eine bereits vorhandene Zuwegung aus der Zeit der früheren industriellen Nutzung. Der Turmstandort selbst und der Bereich der erforderlichen Baustelleneinrichtung liegen im Bereich des früheren Haidgauer Torfwerkes und damit in einem ebenfalls bereits vorbelasteten Gebiet. Insofern sind „nicht bereits vorbelastete Bereiche“ praktisch überhaupt nicht betroffen und der „Eingriff“ minimal.