Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss der Stadt Bad Wurzach hat gemäß § 196 BauGB i.V.m. § 8 und 12 Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter für den Boden bebauter und unbebauter Grundstücke eines Gebiets (Zone) mit im Wesentlichen gleicher Lage und Nutzung. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf Grundstücke, die für das jeweilige Gebiet (Zone) lagetypisch sind. Abweichungen einzelner Grundstücke (z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksfläche oder -zuschnitt, Bodenbeschaffenheit oder spezielle Lage) können Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert bewirken.
Bei Bedarf können Antragsberechtigte ein Gutachten des Gutachterausschusses über den Verkehrswert beantragen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen der Stadt Bad Wurzach sind in den Bodenrichtwertkarten (siehe PDF-Dateien unten) zeichneris,ch dargestellt. Die Karten können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden.
Bei der Geschäftsstelle können auch telefonische und schriftliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte eingeholt bzw. Bodenrichtwertkarten gegen Verwaltungsgebühr (je nach Kartengröße) bezogen werden.
Unten aufgeführt finden Sie die aktuellen Bodenrichtwertkarten zum Herunterladen (Stand Juni 2022):