Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl
Beantragung von Briefwahlunterlagen (Landtagswahl 08.03.2026)
Briefwahlunterlagen
Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Die Beantragung der entsprechenden Unterlagen ist ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich, die an alle Wahlberechtigten in der Gemeinde Anfang Februar verschickt werden.
Sie können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen anfordern:
1. Online
Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Eine Antragstellung ist erst möglich, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben!
--> LINK ZU Online-Antrag (Der Online-Antrag ist möglich bis Donnerstag, 05.03.2026, 12:00 Uhr)
(Datenschutzhinweis: Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain briefwahl.come.one briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.)
2. Per Post
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die alle Wahlberechtigten der Gemeinde ab der KW 33/2021 erhalten, ist auf der Rückseite ein Briefwahlantrag vorgedruckt. Diesen Antrag können Sie uns gerne per Post (im ausreichend frankierten Umschlag) zukommen lassen. Zu beachten ist, dass der Antrag auf diesem Weg so rechtzeitig abgeschickt werden muss, dass dieser der Stadt bis spätestens Freitag, 06. März 2026, 15 Uhr vorliegt.
3. Vor Ort im Bürgerbüro
Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro im Amtshaus zu den üblichen Öffnungszeiten abholen und ihre Stimme gleich abgeben. Wichtig: Wer die Unterlagen für jemanden anderen beantragt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie unter mehr
