Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl
Beantragung von Briefwahlunterlagen (Bürgermeisterwahl 26.04.2026)
Briefwahlunterlagen
Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Die Beantragung der entsprechenden Unterlagen ist ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich, die an alle Wahlberechtigten in der Gemeinde Ende März verschickt wurden.
Sie können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen anfordern:
1. Online
Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Eine Antragstellung ist erst möglich, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben!
--> LINK ZU Online-Antrag (Der Online-Antrag ist möglich bis Donnerstag, 23.04.2026, 12:00 Uhr)
(Datenschutzhinweis: Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain briefwahl.come.one briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.)
2. Per Post
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die alle Wahlberechtigten der Gemeinde ab der KW 33/2021 erhalten, ist auf der Rückseite ein Briefwahlantrag vorgedruckt. Diesen Antrag können Sie uns gerne per Post (im ausreichend frankierten Umschlag) zukommen lassen. Zu beachten ist, dass der Antrag auf diesem Weg so rechtzeitig abgeschickt werden muss, dass dieser der Stadt bis spätestens Freitag, 06. März 2026, 15 Uhr vorliegt.
3. Vor Ort im Bürgerbüro
Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro im Amtshaus zu den üblichen Öffnungszeiten abholen und ihre Stimme gleich abgeben. Wichtig: Wer die Unterlagen für jemanden anderen beantragt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Wichtiger Hinweis:
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt dann im Weiteren frühestens in der ersten Aprilwoche. Dies ist erst möglich, wenn die Stimmzettel nach der Feststellung der Zulassung der Bewerber zur Wahl gedruckt sind und der Stadt vorliegen (Gemeindewahlausschuss tagt am 30.03.2026 nach Ende der Bewerbungsfrist am gleichen Tag).
Weitere Informationen zu den Wahlen
finden Sie unter mehr
