Neuigkeiten | Stadt Bad Wurzach

Seitenbereiche
Cookie-Banner

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
          Vorlesen
          Neuigkeiten

          "Spitze auf dem Land!" - Jetzt Förderung vom Land beantragen

          Erstelldatum08.07.2026

          Unternehmen im ländlichen Raum können sich bis 31. August für eine Förderung im Rahmen von "Spitze auf dem Land!" bewerben.

          Über die Förderlinie “Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg” können innovationsstarke Unternehmen im ländlichen Raum(nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 31. August 2026 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle 27. Auswahlrunde bewerben.

          Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. 

          Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

          Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. 

          Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

          Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:

          Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher

          Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung

          Telefon: 07071 757-3327

          E-Mail: christine.braun-nonnenmacher(@)rpt.bwl.de

          Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“ gibt es unter mlr.baden-wuerttemberg.de