Verhalten bei Trinkwasserverunreinigungen | Stadt Bad Wurzach

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          Verhalten bei Trinkwasserverunreinigungen

          Verhalten bei Trinkwasserverunreinigungen

          Verunreinigungen des Trinkwassers können beispielsweise bei Leitungsschäden, Hochwasser oder beim Eindringen von Chemikalien/anderen Fremdstoffen ins Leitungsnetz entstehen. Gerade durch starken Regen und Überflutungen kann beispielsweise Schmutz aus der Umwelt in einzelne Trinkwasserbrunnen geraten, zum Beispiel auch Darmbakterien oder Kolibakterien. Hier fließt dann zwar weiterhin Wasser  aus dem heimischen Wasserhan, aber es kann problematisch und gesundheitsgefährdend sein, dieses zu benutzen.
           

          Bei „Abkochgebot“ Vorsicht mit Trinkwasser  

          Eine völlige Vergiftung des Trinkwassers ist eher selten. Auch bedeutet z.B. Hochwasser nicht automatisch eine Gefahr für das Grundwasser. Vorsicht ist nur dann geboten, wenn es für den eigenen Wohnort eine offizielle Warnung des örtlichen Gesundheitsamtes gibt. Wenn die dortigen Mitarbeiter eine solche Verschmutzung mit Bakterien feststellen, muss das Gesundheitsamt umgehend davor warnen - und ein sogenanntes Abkochgebot aussprechen. Dies wird in solchen Fällen beispielsweise über eingeworfene Zettel im Briefkasten, über Smartphone-Warn-Apps oder Radiodurchsagen und Zeitungsberichte kommuniziert.

          Ist eine solche Warnung ausgesprochen worden, sollte Wasser aus der Leitung vor dem Verzehr unbedingt abgekocht werden. Das heißt: Das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und danach abkühlen lassen, weil dies Bakterien nicht überleben. Das Wasser kann dann zum Trinken oder Kochen genutzt werden.
           

          Bei Abkochgebot auch auf Duschen verzichten

          Bei behördlich angeordnetem Abkochgebot sollte jegliches Wasser, das mit dem Mund in Berührung kommt, abgekocht werden. Das bedeutet: auch Wasser zum Zähneputzen und zum Waschen von Obst oder Salat muss dann vorher aufgekocht werden. Auf das Duschen oder Baden sollte man ebenfalls besser verzichten, denn auch dabei kann Wasser in den Mund oder offene Wunden gelangen.

          Die Nutzung Waschmaschine oder Geschirrspüler gilt dagegen selbst bei einem Abkochgebot als eher unbedenklich. Wer auch hier auf Nummer sicher gehen will, muss in der Regel aber auch nicht lange warten. In aller Regel sorgen die Wasserversorger innerhalb weniger Tage wieder für eine bedenkenfreie Nutzung des Trinkwassers.