Grundsteuerreform 2025 - FAQ
Hier finden Sie Antworten zu verschiedenen Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform.
Allgemein
Grundsteuerwertbescheid §§ 13 ff LGrStG --> Zuständigkeit Finanzamt
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
Grundsteuermessbescheid §§ 39 ff LGrStG --> Zuständigkeit Finanzamt
Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuerbescheid § 50 ff LGrStG --> Zuständigkeit Stadt
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Urteil Bundesverfassungsgericht
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/ls20180410_1bvl001114.html
Bodenrichtwert (Zuständigkeit Gutachterausschuss)
Wo finde ich meinen Bodenrichtwert?
Im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg
Wer hat den Bodenrichtwert festgelegt?
Die Bodenrichtwerte wurden vom örtlichen Gutachterausschuss als unabhängigem Gremium auf den für die Bewertung relevanten Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt --> Kontaktdaten
Ist der Bodenrichtwert der Marktwert meines Grundstückes?
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein fiktives unbebautes Grundstück.
Was muss ich tun, damit für mein Grundstück ein geringerer Bodenrichtwert festgelegt wird? § 38 Abs. 2 LGrStG
Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt 1. Januar 2022 mehr als 30 Prozent von dem in § 38 Abs. 1 oder 3 LGrStG genannten Wert, der Ihnen vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid mitgeteilt wurde, abweicht.
Grundsteuerwertbescheid (Zuständigkeit Finanzamt)
Warum wurde mein Grundsteuerwert geschätzt?
Eine Schätzung erfolgt in der Regel, wenn die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben wurde.
Warum werden die Gebäude nicht mehr mitbewertet? § 38 LGrStG
Der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, im Rahmen der Grundsteuer B nur auf den Bodenwert (Bodenrichtwert x Grundstücksfläche) abzustellen. Der Wert des Gebäudes spielt im neuen Grundsteuermodell keine Rolle.
Warum gehört mein Haus jetzt zur Grundsteuer B und nicht mehr zum Landwirtschaftlichen Betrieb? § 26 Abs. 4 Nr. 1 LGrStG
Sowohl das neue Bundesmodell als auch das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) regeln, dass die Wohnungen/Wohnhäuser (sog. „Wohnteil“) der Landwirte wie die Wohnungen/Wohngebäude von Nicht- Landwirten der Grundsteuer B unterliegen. Die Kommune hat hierauf keinen Einfluss
Ich muss jetzt für mein Haus und meinen landwirtschaftlichen Betrieb zusammen mehr zahlen als bisher als mein Haus noch zum landwirtschaftlichen Betrieb gehört hat. Warum?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist. Daher wurde eine Neuregelung der Grundsteuer erforderlich. Dabei kann es teilweise zu deutlichen „Belastungsverschiebungen“ im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den einzelnen Nutzungen und örtlichen Lagen der Grundstücke kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist.
Grundsteuermessbescheid (Zuständigkeit Finanzamt)
Wie hoch ist die Steuermesszahl?
Grundsätzlich 1,3 Promille. Begünstigt wird auf Antrag beispielsweise die überwiegende Wohnnutzung eines Grundstücks (wirtschaftliche Einheit). Bei dieser Nutzung wird die Steuermesszahl um 30 Prozent verringert. Der Antrag kann in schriftlicher oder telefonischer Form beim Finanzamt gestellt werden.
Warum wurde mein Messbetrag geschätzt?
Eine Schätzung erfolgt in der Regel, wenn die Steuererklärung nicht abgegeben wurde.
Ich habe für mein Wohngebäude/meine Wohnung keine Ermäßigung bei der Messzahl erhalten. Warum? § 40 Abs. 8 LGrSTG
Eventuell haben Sie die Ermäßigung für die Wohnung/Wohngebäude in der Grundsteuererklärung nicht angekreuzt.
Oder: Die Ermäßigung setzt einen Antrag voraus. Der Antrag kann in schriftlicher oder telefonischer Form beim Finanzamt gestellt werden. Haben Sie die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben und musste das Finanzamt deshalb schätzen, wurde mangels Antrag keine Ermäßigung gewährt.
Hebesatz (Zuständigkeit Stadt)
Warum ändert sich der Hebesatz im Vergleich zu bisher? § 50 LGrStG
Da die Grundsteuerberechnung nicht mehr mit der bisherigen vergleichbar ist, unterscheidet sich in der Regel auch der Hebesatz.
Was heißt „aufkommensneutral“?
Aufkommensneutral heißt, dass es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen im Jahr 2025 nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens bei der Gemeinde gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Der aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, bei dem dieses Ziel voraussichtlich erreicht wird. Auch bei angestrebter Aufkommensneutralität wird es teilweise zu deutlichen „Belastungsverschiebungen“ im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage kommen.
Wann wurde der Hebesatz beschlossen?
Im Gemeinderat in der Sitzung vom 16.12.2024
Grundsteuer A: 465 %
Grundsteuer B: 358 %
Der Hebesatz ist höher als bisher. Also wird durch die Grundsteuerreform doch „hintenrum“ die Grundsteuer erhöht! § 50 Abs. 1 LGrStG
Da der Hebesatz mit dem jeweiligen Messbetrag multipliziert wird, sagt die Höhe des Hebesatzes allein nichts über die Höhe des zukünftigen Grundsteueraufkommens aus.
Ob und inwieweit zur Erreichung des Grundsteueraufkommens 2024 der Hebesatz 2025 gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, hängt von der Veränderung der Summe der neuen Messbeträge im Gemeindegebiet gegenüber der Summe der bisherigen Messbeträge im Gemeindegebiet ab.
In Gemeinden mit niedrigeren Bodenrichtwerten kann deshalb ein deutlich höherer Hebesatz als bisher nötig sein, um überhaupt ein Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen.
Grundsteuerbescheid (Zuständigkeit Stadt & Finanzamt)
Warum habe ich nur für mein Objekt A einen Grundsteuerbescheid bekommen und nicht auch für das Objekt B?
Sofern der Messbescheid für das Objekt B bei der Gemeinde noch nicht vorliegt:
- Haben Sie dafür einen Messbescheid vom Finanzamt erhalten? Bitte Kopie zuschicken, wir fragen bei Finanzamt nach.
- Wenn nein: Sobald dieser bei uns eingeht, erhalten Sie auch für das Objekt B einen Grundsteuerbescheid. Näheres können Sie beim Finanzamt erfragen.
Die Grundstücksfläche ist falsch bzw. die Berechnung des Grundsteuermessbescheids ist falsch --> Zuständigkeit Finanzamt
Die Festsetzung der Grundlagenbescheide erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Die Gemeinde ist bis zu einer möglichen Änderung an die Grundlagenbescheide gebunden.
Warum habe ich den Grundsteuerbescheid erhalten (und nicht meine Miteigentümer/Miterben)? § 10 Abs. 2 LGrStG --> Zuständigkeit Stadt
Wird der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind diese Personen Gesamtschuldner. Die Gemeinde kann den Bescheid entweder an alle, mehrere oder nur einen Eigentümer schicken.
Wir haben Sie als einen der Gesamtschuldner ausgewählt. Gerne können wir dies auch anpassen.
Warum steht meine Frau/mein Mann/weitere Eigentümer nicht mehr auf dem Bescheid? --> Zuständigkeit Finanzamt
Sofern diese auch nicht auf dem Messbescheid stehen: Vermutlich haben Sie in der Grundsteuererklärung nur eine Person als Eigentümer angegeben.
Mir gehört das Grundstück nicht/nicht mehr. Warum erhalte ich den Grundsteuerbescheid? --> Zuständigkeit Finanzamt
- Diese Angaben wurden vom Finanzamt im Messbescheid festgesetzt. Wenn diese nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
- Bei Eigentumswechsel: Aufgrund des Kaufvertrags erstellt das Finanzamt automatisch einen neuen Messbescheid zum 1.Januar des auf den Kauf folgenden Jahres. Bis zur Bearbeitung durch das Finanzamt bleiben Sie steuerpflichtig. Sobald der Messbescheid des Finanzamts vorliegt, erhalten Sie von uns einen „Aufhebungsbescheid“. Gezahlte Grundsteuer erstatten wir Ihnen dann von Amtswegen.
Kann mein Hausverwalter den Grundsteuerbescheid erhalten? § 80 AO --> Zuständigkeit Stadt
Ja, hierfür benötigen wir eine Empfangsvollmacht per Mail als PDF oder per Post.
Kann mein Mieter den Grundsteuerbescheid erhalten? --> Zuständigkeit Stadt
Nein, Steuerschuldner sind die Eigentümer nicht der Mieter.
Darf mein Mieter die Grundsteuer bezahlen? --> Zuständigkeit Stadt
Die Zahlung darf von Ihrem Mieter kommen. Bitte mit Angabe des Kassenzeichens. Sie als Steuerpflichtiger erhalten jedoch die Mahnungen.
Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren? --> Zuständigkeit Stadt und Finanzamt
Gegen den Bescheid der Gemeinde kann grundsätzlich bei der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Gegen den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid kann beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden.
! Die Kommune ist bei Erstellen des Grundsteuerbescheids an die Bescheide des Finanzamtes insbesondere den dort festgesetzten Messbetrag gebunden!
Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Einspruch beim Finanzamt eingelegt habe?
Ein Einspruch beim Finanzamt entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen.
Soweit ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich ist, ändert die Gemeinde in Folge den Grundsteuerbescheid und erstattet die zu viel gezahlte Grundsteuer zurück.
Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt habe?
Ein Widerspruch entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Widerspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.
Kann ich die Grundsteuer in einem Betrag bezahlen?
Sie können gerne eine Jahreszahlung (01.07) per Mail oder schriftlich beantragen mit dem dazugehörigem Kassenzeichen, sowie der Objektbezeichnung.
SEPA-Lastschriftmandat
Sie sind der Meinung Sie hatten bisher eine Einzugsermächtigung und nun nicht mehr?
Prüfen Sie in Ihren Unterlagen nach, ob sich das Kassenzeichen geändert hat. Ist dies der Fall, muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden.
Dieses finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare | Bad Wurzach (bad-wurzach.de).
Das SEPA-Lastschriftmandat benötigen wir vollständig ausgefüllt im Original zurück!
Sollte folgender Satz auf Ihrem Bescheid stehen, müssen Sie uns in jedem Fall ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sofern Sie weiterhin eine Einzugsermächtigung wünschen.
„Bitte erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) oder überweisen Sie den jeweils fälligen Betrag unter Angabe des Kassenzeichens auf eines unserer obenstehenden Bankkonten.“
Bitte beachten Sie, dass jedes Kassenzeichen bzw. jedes Objekt auf dem SEPA-Lastschriftmandat aufgelistet sein sollte, für welches Sie gerne eine Einzugsermächtigung erteilen möchten.