Energetische Sanierung und Energieberatung
Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz. Besonders im Bestand liegt großes Potenzial zur Reduktion von Treibhausgasemissionen – durch bessere Dämmung, moderne Heiztechnik und bewussteren Energieeinsatz.
Neben Informationen zum Sanierungsgebiet Bad Wurzach West und gesetzlichen Vorgaben, erfahren Sie hier mehr über kostenlose Erstberatung, Kontaktdaten zu Energieberatenden, Informationen zu Fördermitteln oder einfachen Energiesparmaßnahmen für zuhause. Neutral und verlässlich für Sie zusammengestellt.
Sanierungsgebiet Bad Wurzach West
Das Sanierungsgebiet Wurzach West ist ein zentrales Projekt der Stadt zur städtebaulichen und energetischen Modernisierung. Ziel ist es, den Gebäudebestand zu verbessern, die Energieeffizienz zu steigern und somit aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Neben der Sanierung von Wohngebäuden soll die Lebensqualität im Viertel erhöht, die Infrastruktur verbessert und eine nachhaltige Stadtentwicklung gefördert werden.
Förderungen und Unterstützung:
Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten umfassende Beratung sowie Zugang zu Förderprogrammen. Gefördert werden bis zu 20 % der Investitionskosten, maximal jedoch 20.000 € pro Gebäude.
Darüber hinaus können die Investitionskosten für Modernisierungen steuerlich über bis zu 12 Jahre abgeschrieben werden (gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz).
Bei geplanten Maßnahmen wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Herr Andreas Haufler
Telefonnummer: 07564 3023129
E-Mail schreiben
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin im Rahmen der Sanierungssprechtage. Gemeinsam mit dem Sanierungsträger unterstützen wir Sie gerne.
Erneuerbare - Wärme - Gesetz (EWärmeG, Land), Gebäudeenergiegesetz (GEG)
EU, Bund und Land haben das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, auch den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf in Deutschland deutlich zu erhöhen. Deshalb wurden von Bund und Land Gesetze erlassen, die den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung regeln. Diese Vorschriften sind beim Neubau oder der Sanierung von Gebäuden zu beachten.
Erneuerbare - Wärme - Gesetz (EWärmeG, Land)
Für den Neubau von Gebäuden gelten dabei andere Regeln als für die Sanierung. Sie finden weitere Informationen auf den Seiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Relevant sind folgende Formulare:
- Erfüllungserklärung Neubau (Wohngebäude) PDF-Dokument309,51 KB14.12.2023
- Erfüllungserklärung Neubau (Nichtwohngebäude) PDF-Dokument307,69 KB14.12.2023
- Erfüllungserklärung Bestand (Wohngebäude) PDF-Dokument161,45 KB14.12.2023
- Erfüllungserklärung Bestand (Nichtwohngebäude) PDF-Dokument192,06 KB14.12.2023
Energieagentur Oberschwaben gGmbH
In Kooperation mit der Verbraucherzentrale bietet die Energieagentur Oberschwaben gGmbH eine kostenlose Erstberatung rund um energetische Gebäudesanierung an.
Beratungsangebote:
- Persönliche Beratung in den Beratungsstellen im Landkreis Ravensburg
- Telefonberatung
- Vor-Ort Gebäude-Check (mit 40 € Eigenanteil)
Terminvereinbarung:
- Beratungsstelle Bad Waldsee, Hauptstraße 29: 07524 / 9413-61
- Beratungsstelle Leutkirch i. Allgäu, Bahnhof 1: 07561 / 87-166
- Telefonberatung & Gebäude-Check: Energieagentur Oberschwaben gGmbH, Ravensburg – 0751 / 7647070
„Der Vor-Ort Gebäudecheck der Verbraucherzentrale ist die beste Möglichkeit, eine individuelle und auf Ihre Wünsche zugeschnittene Energieberatung zu erhalten.“
Informationen der KfW zur Energieberatung
Hierbekommen Sie einfach und verständlich aufgezeigt, wie Sie in fünf Schritten zu ihrer energieeffizienten Immobilie gelangen.
EnergieeffizienzExperten der Deutschen Energie Agentur (DENA)
Da „Energieberater“ keine geschützte Berufsbezeichnung ist, sollten Sie auf zertifizierte Expertinnen und Experten achten. Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und/oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) anerkannten Berater finden Sie in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste). Diese Berater sind berechtigt, Förderanträge für KfW- und BAFA-Mittel zu stellen.
Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker“ (GIH) e. V.
Der GIH Baden-Württemberg versteht sich als Interessenverband der Gebäudeenergieberater in Baden-Württemberg. Über die Energieberatersuche finden Sie die Energieberatenden aus der Umgebung.
Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.
Das DENist ein Zusammenschluss von Ingenieuren, Architekten, Planungsbüros, Handwerksmeistern und Technikern. Es bietet Ihnen den Kontakt zu Ansprechpartnern zu energieeffizienten Fragen – ob Privatkunden oder Gewerbekunden
Förderung der Energieberatung
Auch die Energieberatung selbst ist förderfähig. Hier finden Sie Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderung der Energieberatungsleistung.
Informationen zu Fördermitteln
Sie möchten sich selbst einen Überblick zu möglichen Fördermitteln beschaffen? Einen guten Überblick zu allen aktuellen Fördermitteln erhalten Sie auf co2online.
Die zwei wichtigsten Anlaufstellen sind natürlich:
Fördermittel der Bafa
Fördermittel der KfW
Auf der Suche nach weiteren Fördermitteln für Ihr Projekt? Die Förderdatenbank des BMWK für Bund, Länder und EU kann helfen.
Informationsportal ZUKUNFT ALTBAU
Wenn Sie sich selbst Wissen und Informationen zur energetischen Gebäudesanierung anlesen möchten, empfehlen wir das Informationsportal ZUKUNFT ALTBAU. Hier erhalten Sie kostenfrei, kompetent und unabhängig viele gut aufgearbeitete Informationen und können auch ihre Fragen über das Beratungstelefon stellen.
Auch der Wegweiser Wärmepumpe mit dem Energiesparkommissar, der alle Fragen zur Wärmepumpe in kompakten Videoclips beantwortet, ist hier zu finden. Mit einem Schnellcheck können Sie herausfinden, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist.
Zukunft Altbau wird vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert. Programmträgerin ist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH.
