Gewässerschau | Stadt Bad Wurzach

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          Gewässerschau

          Gewässerschau

          Die Stadt Bad Wurzach wurde 2016 vom Landratsamt Ravensburg informiert, dass infolge der Starkregenereignisse der letzten Jahre zwischenzeitlich seitens des Umweltministeriums und des Landkreistages der dringende Hinweis ergangen sei, auf die gesetzlich vorgegebene Durchführung von Gewässerschauen hinzuweisen und hinzuwirken.

          An Gewässern besteht für die jeweilige unterhaltspflichtige Gemeinde laut § 32 Abs. 6 Wassergesetz die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung (alle fünf Jahre) von Gewässerschauen. Ziel einer Gewässerschau ist es, an relevanten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere zum Hochwasserschutz und der ökologischen Funktionen der Gewässer zu prüfen und bei Missständen deren Behebung einzuleiten.

          Die Stadt wird künftig entsprechend verstärktes Augenmerk auf die Durchführung von Gewässerschauen legen und diese nach und nach auch in den einzelnen Ortschaften durchführen.

          Im folgenden gibt es verschiedene Informationen zum Thema: