Lärmaktionsplanung | Stadt Bad Wurzach

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          Lärmaktionsplanung

          Lärmaktionsplanung

          Die Stadt Bad Wurzach ist verpflichtet nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Gemeinderat hat am 24.04.2017 dazu den Lärmaktionsplan in der Fassung vom 03.03.2017 beschlossen.

          Ziel des Verfahrens war es, im Bereich von Straßenabschnitten mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.200 Kraftfahrzeugen / 24 h, die Lärmpegel zu erfassen und bei Überschreitung der vom Gemeinderat beschlossenen Auslösewerte Maßnahmen zur Lärmminderung vorzusehen. Näheres können Sie angefügten Unterlagen entnehmen 

          Weitere Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung