Gewerbe anmelden, ummelden, abmelden | Stadt Bad Wurzach

Seitenbereiche
Cookie-Banner

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
          Vorlesen
          Gewerbe anmelden, ummelden, abmelden

          Gewerbe anmelden, ummelden, abmelden

          Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich der Stadt Bad Wurzach mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet oder den Ortschaften befindet. Die Meldung können Sie bequem auch zu Hause mit unseren Formularen (siehe unten) ausfüllen.

          Die Bestätigung über Ihre Meldung erhalten Sie, wenn Sie uns persönlich besuchen (Bevollmächtigung möglich), in der Regel sofort. Erhalten wir Ihre Anmeldung mit der Post, per Fax oder per Mail, bekommen Sie die Bestätigung innerhalb weniger Tage mit einer Gebührenrechnung zugesandt.

           

          Zu den Formularen

          Gewerbeanmeldung PDF-Dokument258,80 KB05.02.2026
          erforderlich: Personalausweis, ggf. Handelsregisterauszug *, Führungszeugnis **, Gewerbezentralregisterauszug **, Handwerkskarte***
          Gebühr: 20 €

          Gewerbeummeldung PDF-Dokument243,46 KB05.02.2026
          erforderlich: Personalausweis, ggf. Handelsregisterauszug *, Handwerkskarte ***
          Gebühr: 10 €

          Gewerbeabmeldung PDF-Dokument233,77 KB05.02.2026
          erforderlich: Personalausweis
          Gebühr: 10 €

           

          * soweit Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist.

          ** bei An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, z. B. Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen sowie Waren aus Edelmetallen oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelsteinen Perlen und Schmuck, Altmetallen und Gebrauchtwaren; Auskunfteien und Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisebüros, Alarmanlagenbau und Schlüsseldienste.

          *** Bei handwerklichen Tätigkeiten ist vor Antragstellung eine schriftliche Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragungsfreiheit einzuholen. Unterliegt die Tätigkeit der Eintragungpflicht in die Handwerksrolle ist die Eintragung nachzuweisen. Eine Bearbeitung der Gewerbeanzeige erfolgt erst nach vollständiger Vorlage aller Unterlagen. Handwerkskammer Ulm, Telefonnummer: 0731 14250, E-Mail schreiben