Wahlen und Abstimmungen
Bundestagswahl 2025
Allgemeines
Die Wahl zum 21. Bundestag der Bundesrepublik Deutschland findet am Sonntag, 23.02.2025 statt. Umfangreiche Informationen zur Wahl finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten:
- Erklärfilm zur Bundestagswahl (Wer darf wählen? Wie beantrage ich Briefwahl? Was bedeuten Erst- und Zweitstimme?...)
- www.bundestagswahl-bw.de
- Informationen der Bundeswahlleiterin
- Informationen zum Deutschen Bundestag
Wahlergebnis Bad Wurzach
Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. Die Wahlergebnisse aus der Gemeinde Bad Wurzach zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages finden Sie ab dem Abend des Wahltags unter Wahlergebnisse.
Briefwahlunterlagen
Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Die Beantragung der entsprechenden Unterlagen ist ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich, die an alle Wahlberechtigten in der Gemeinde ab der Kalenderwoche 3/2025 verschickt werden.
Wichtiger Hinweis: Von der Stadt können die Briefwahlunterlagen wegen den gesetzlichen Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich erst ab 10.02.2025 ausgegeben werden, da vorher die Stimmzettel zur Bundestagswahl noch gar nicht vorliegen werden!!!
Sie können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen anfordern:
1. Online
Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
--> LINK ZU Online-Antrag (Der Online-Antrag ist möglich bis Donnerstag, 20.02.2025, 12:00 Uhr)
(Datenschutzhinweis: Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain briefwahl.come.one briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.)
2. Per Post
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die alle Wahlberechtigten der Gemeinde ab der KW 33/2021 erhalten, ist auf der Rückseite ein Briefwahlantrag vorgedruckt. Diesen Antrag können Sie uns gerne per Post (im ausreichend frankierten Umschlag) zukommen lassen. Zu beachten ist, dass der Antrag auf diesem Weg so rechtzeitig abgeschickt werden muss, dass dieser der Stadt- oder einer der Ortsverwaltungen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr vorliegt.
3. Vor Ort im Bürgerbüro
Sie können die Briefwahlunterlagen (ab 10.02.2025, siehe Hinweis oben) auch persönlich im Bürgerbüro im Amtshaus zu den üblichen Öffnungszeiten abholen und ihre Stimme gleich abgeben. Wichtig: Wer die Unterlagen für jemanden anderen beantragt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Besonderer Hinweis des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) zur Briefwahlmöglichkeit
Das Ministerium weist darauf hin, dass das Auswärtige Amt nicht nur den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht. Außerdem betont das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt.
Generell: Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.
Amtliche Bekantmachungen zur Bundestagswahl
Örtliche öffentliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl finden Sie unter mehr
Bürgerentscheid "Naturerlebnis- und Beobachtungsturm im Wurzacher Ried" am 23.02.2025
Nähere Informationen finden Sie unter mehr
Europa- und Kommunalwahlen 2024
Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. Die Wahlergebnisse aus der Gemeinde Bad Wurzach finden Sie unter
Hinweis: Das Wahlergebnis zur Kreistagswahl war nur Teilergebnis für den Wahlkreis Bad Wurzach/Kißlegg. Das Gesamtergebnis der Kreistagswahl wurde durch den Landkreis festgestellt!
Landtagswahl 2021
Allgemeines
Die Wahl zum 17. Landtag des Landes Baden-Württemberg fand am Sonntag, 14.03.2021 statt. Umfangreiche Informationen zur Wahl finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten:
- Landtagswahl 2021 - Innenministerium Baden-Württemberg
- Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung
- Informationen des Statistischen Landesamtes zur Landtagswahl
Wahlergebnis Bad Wurzach
Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. Die Wahlergebnisse aus der Gemeinde Bad Wurzach zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg 2021 finden Sie ab dem Abend des Wahltags unter mehr
Amtliche Bekanntmachungen zur Wahl
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl Baden-Württemberg am 14.03.2021 (veröffentlicht in der Bürger- und Gästeinformation vom 20.01.2021 - Ausgabe Nr. 2/21, erf. 20.01.2021) (PDF-Datei)
- Öffentliche Wahlbekanntmachung - Landtagswahl 14.03.2021 (veröffentlicht in der Bürger- und Gästeinformation vom 17.02.2021 - Ausgabe Nr. 4/21, erf. 17.02.2021) (PDF-Datei)
- Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses vor Ort (veröffentlicht in der Bürger- und Gästeinformation vom 17.03.2021 - Ausgabe Nr. 6/21, erf. 17.03.2021) (PDF-Datei)